Riester-Rente für Referendare

Hauke Simonsen   | Altersvorsorge | Letztes Update: 27. April 2021

Da der Staat durchaus merkt, dass die finanzielle Versorgung im Alter ohne eine private Altersvorsorge nicht sicher ist, unterstützt er jeden beim Aufbau einer zusätzlichen Rente mit verschiedenen staatlich geförderten Produkten. Eine sehr attraktive Form auch schon für Dich als Referendar bildet die Riester-Rente mit ihrer mehrfachen Förderung.

Die doppelte Zulage der Riester-Rente für Referendare

Die besondere Eigenschaft der Riester-Rente ist die Tatsache, dass Du mit den staatlichen Beitragszuschüssen und einer Steuerersparnis gleich von zwei Förderungen profitieren kannst. Oft wird die Riester-Rente auch als Zulagenrente bezeichnet, was sich daraus ableitet, dass die bekannteste Förderung aus eben einer staatlichen Zulage besteht. Hierbei gibt es zum einen für jeden Sparer die Grundzulage. Diese beträgt pro Jahr maximal 154 Euro und wird sofort dem laufenden Vertrag zugeführt. Es ist also kein Bargeldgeschenk des Staates, führt aber als zusätzlicher Beitrag zu einem höheren Vertragsguthaben, aus dem somit im Alter wiederum eine höhere Rente erzielt werden kann.

Wer Kinder hat, darf sogar noch die sogenannte Kinderzulage in Anspruch nehmen. Diese beträgt pro Kind noch einmal zusätzlich 185 Euro im Jahr. Bei Kindern, die ab dem Jahr 2008 auf die Welt gekommen sind, erhöht sich die Kinderzulage auf 300 Euro im Jahr. Diese Beträge sind allesamt Maximalbeträge. Die Zulagen in voller Höhe erhältst Du genau dann, wenn Du als eigenen Beitrag 4 Prozent des zu versteuernden Einkommens des Vorjahres in die Riester-Rente investiert. Fallen die Beiträge geringer aus, wird auch die Zulage entsprechend gekürzt.

Die Tatsache, dass sich die Zahlung der maximalen Zulage indirekt an der Höhe des Einkommens orientiert, spricht deutlich dafür, dass es sich bei der Riester-Rente vor allem schon für Referendare um eine attraktive Vorsorgevariante handelt. Das noch geringere Einkommen führt dazu, dass schon niedrige Beiträge die komplette staatliche Förderung zur Folge haben.

Hauke Simonsen

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Steuerliche Behandlung für Referendare in der Beitragsphase

Neben den beiden Zulagen bedeutet die Steuerersparnis sehr viel als zusätzliche staatliche Förderung. Wieviel von den Beiträgen zur Riester-Rente steuerlich geltend gemacht werden kann, ist einfach und schnell zu erklären. Denn die Beiträge können zu 100 Prozent angesetzt werden und das bis zu einer Höhe von jährlich 2.100 Euro, was einen monatlichen Beitrag von 175 Euro bedeutet. Die Steuerersparnis erhältst Du, indem Du die entsprechend geleisteten Beiträge – einen Nachweis erhältst Du jährlich vom Versicherungsunternehmen – in der Steuererklärung angibst und somit das zu versteuernde Einkommen zugunsten einer geringeren Steuerlast reduziert wird.

Versteuerung der Riester-Rente im Ruhestand

Wenn in der Beitragsphase eine steuerliche Entlastung erfolgt, ist es keine Besonderheit mehr, dass im Gegenzug eine Besteuerung der Leistung im Alter erfolgt. So ist es auch bei der Riesterrente. Den zu 100 Prozent steuerlich geltend zu machenden Beiträgen folgen im Ruhestand ebenfalls zu 100 Prozent zu versteuernde Rentenzahlungen. Da hier dann aber nur der im Alter geltende persönliche Steuersatz zugrunde gelegt wird, der in der Regel weit unter dem des Berufslebens liegt, übertreffen die Vorteile der Beitragsphase bei weitem die Nachteile im Rentenbezug.

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Der optimale Beitrag für die Riester-Rente von Referendaren

Optimal ist ein Beitrag dann, wenn er zu den eigenen finanziellen Verhältnissen passt, eine attraktive Altersvorsorge aufbaut und gleichzeitig möglichst hohe Förderungen durch den Staat erzielt. Die Suche nach dem besten Beitrag ist demnach auch bei der Riester-Rente eine sehr individuelle Geschichte. Daher solltest Du am besten das hier verfügbare Formular zum Tarifvergleich nutzen, um für Dich ganz persönlich die Höhe möglicher Förderungen auszurechnen, den eigenen Beitrag für die optimale Förderung zu ermitteln oder einfach die Riester-Rente finden, die aufgrund der Kostenstruktur und Anlageformen des Versicherers die höchste Rendite und somit die attraktivste Rente im Alter verspricht.

Einschränkungen für die Förderfähigkeit von Referendaren

Als zusätzliche Rente im Alter und somit als finanzielle Sicherheit ist die Riester-Rente gedacht. Damit sie zum Rentenbeginn als solche auch zur Verfügung steht, gibt es bestimmte Anforderungen, die der Staat an einen Vertrag stellt, damit dieser in den Genuss der Förderungen kommen kann. So darf die Rentenleistung erst nach Vollendung des 62. Lebensjahres ausgezahlt werden. Weiterhin ist die Riester-Rente nicht veräußerbar, darf nicht beliehen werden und genießt einen Insolvenzschutz, damit auch bei einer Zahlungsunfähigkeit das aufgebaute Rentenguthaben nicht verloren geht.

Die Riester-Rente kann auf verschiedenen Wegen beziehungsweise in verschiedenen Verträgen bespart werden. So gibt es neben der bekanntesten Variante als klassische oder fondsgebundene Rentenversicherungen auch Bank- oder Fondssparpläne oder auch den guten alten Bausparvertrag. Seit neuestem bietet der Wohnriester auch die Möglichkeit, auf direktem Wege mit den Förderungen der Riester-Rente die selbst bewohnte Immobilie zu finanzieren, die als Altersvorsorge aus Stein einen immer höheren Stellenwert bekommt.

Fazit

Mit geringen Beiträgen zur vollen Förderung – das ist der enorme Pluspunkt, der gerade für noch Geringverdiener wie Referendare die Riester-Rente zur optimalen Altersvorsorge macht. Da eine zusätzliche Rente für das Alter unverzichtbar ist, solltest Du umgehend in Deine private Altersvorsorge starten und Dich mit den Vorzügen der Riesterrente befassen.

Mit dem Formular zum Tarifvergleich kannst Du nicht nur die unterschiedlichen Versicherungsformen gegenüberstellen, sondern auch speziell für die Riester-Rente den für Dich attraktivsten und rentabelsten Vertrag zu finden.

Häufig gestellte Fragen zur Riesterrente für Referendare

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